Der Fränkische Tag im Abseits der Berichterstattung


Bahnsinn-Bamberg e.V. informiert zum Bahnausbau und zu Ereignissen, die man so im FT noch nie lesen konnte


Zum Bahnausbau in Bamberg haben wir bereits alles gesagt, publiziert, verteilt - letztmalig zum Neujahrsempfang des OB am 18.01.2020 - und dokumentiert. Doch nochmals zur Erinnerung!

Die Bestandsstrecke durch Bamberg muss nicht für den ICE-Halt 4-gleisig ausgebaut werden sondern einzig und allein für die Durchfahrt der Güterzüge, die dann in den Nachtstunden mit hoher Geschwindigkeit durch unsere 'Noch-Welterbe-Stadt' rumpeln werden. Bereits heute, also ohne jeglichen Bahnausbau in Bamberg, halten 26 ICE-Züge im Stundentakt im Bamberger Bahnhof und 5 ICE-Sprinter fahren ohne Halt durch den Bamberger Bahnhof.

Seit 2014 forciert die DB AG den Bahnausbau durch Bamberg und beauftragte ihre 100%ige Tochter, die DB Netz AG, damit, die 'Ebenerdige Durchfahrung', d.h. den 4-gleisigen Bahnausbau durch Bamberg, durchzusetzen. Hierzu gehört der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn Bundesamtes, Nürnberg vom 30.07.2015, zum 4-gleisigen Bahnausbau zwischen Hallstadt und Zapfendorf. Doch vom Planfeststellungsbeschluss ist auch das Stadtgebiet Bamberg auf ca. 200 Meter betroffen, nämlich das Gewerbegebiet 'Am Börstig'.
Hiergegen hätte die Stadt Bamberg schon im Planfeststellungsverfahren einsprechen müssen, denn dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.07.2015 folgend, (d.h. Baurecht der Bahn) kann der Weiterbau der Bahnstrecke nach Bamberg nur 4-gleisig erfolgen, d.h.:

Der Bahnausbau durch Bamberg wurde bereits am 30.07.2015 entschieden!

Ursprünglich wollte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Durchfahrt der Güterzüge durch Bamberg verhindern und man konnte hierzu in der Projektbeschreibung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) folgendes lesen:
Die autobahnparallele Führung der beiden neuen Gleise entlang der BAB 73 ermöglicht eine östliche Umfahrung von Bamberg für Personenzüge, die nicht in Bamberg halten, sowie für den Güterverkehr. Dies ermöglicht eine Entlastung des Knotens Bamberg vom Güterverkehr und den Verzicht auf ein Kreuzungsbauwerk in Bamberg im Bereich der Einmündung der Bahnstrecke aus Richtung Schweinfurt.

Doch wie reagierte OB Starke auf die Willensbekundung des Bundesministerium? Er schreibt einen Beschwerdebrief an das Ministerium! Hierin heißt es u.a.:
Die Stadt Bamberg hat sich an die getroffenen Vereinbarungen gehalten und in der Sitzung des Stadtrates am 27.April 2016 einen Beschluss zum Ausschluss jeglicher Form einer Ostumfahrung aus dem weiteren Verfahren getroffen. Ja, er drohte dem Bundesministerium sogar mit Rechtsmitteln, sollte dieses an einer 'Ostumfahrung Bamberg' festhalten.
Frau Staatsministerin Melanie Huml unterstützte OB Starke ohne Vorbehalt und bittet in Schriftform den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, den Bundesverkehrswegeplan 2030 dahingehend zu ändern, dass der ICE Ausbau entlang der bestehenden Bahntrasse durch die Stadt Bamberg erfolgen soll und auch Staatsminister Joachim Herrmann empfiehlt uneingeschränkt den oberirdischen Bahnausbau mit optimalem Lärmschutz, d.h. hinter meterhohen Mauern und verbindet damit den S-Bahn-Halt 'Bamberg Süd'.

Es folgten noch jahrelange Bahnausbau-Scheingefechte, wie z.B.: halber Tunnel, ganzer Tunnel, Tiefbahnhof, 3-gleisiger Ausbau etc., die einzig und allein nur dem Zweck dienten, von den tatsächlichen Gegebenheiten abzulenken um nach außen hin, die von OB Starke immer wieder hochgepriesene Ergebnisoffenheit, zu zelebrieren!

Mit der Empfehlung des Verkehrswissenschaftlichen Instituts Stuttgart (VWI) und der mehrheitlichen Zustimmung des Bamberger Stadtrats am 06.03.2018 im Rücken - und hier insbesondere mit der Zustimmung der kompletten GroKo - ist es der Stadtspitze letztendlich gelungen, dem Bamberger Bürger die schlechteste aller Varianten, nämlich die 'Ebenerdige Durch-fahrung', als die beste Lösung zu verkaufen. Doch die Empfehlung des VWI ist kein Gut-achten! Die Empfehlung des VWI beschränkte sich lediglich auf die Bewertung der Varianten, die dem VWI vom Baureferat zur Bewertung vorgelegt wurden.

Die Bahnsinn-Umfahrung - die getunnelte Güterzugumfahrung mit Westanbindung auch Bahnsinn-Umfahrung genannt - wurde erst gar nicht zur Bewertung zugelassen.

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