Lärmschutzwände


Beispiele aus anderen Städten




Fluchttüren

Werden Schallschutzmauern im Eisenbahnbereich mit einer Länge von mehr als 100m gebaut, müssen Fluchttüren eingebaut werden.

Diese Fluchttüren sollen im Gefahrfall ermöglichen, dass sich Personen (Reisende, Eisenbahnpersonal etc.) selbst aus dem Gefahrenbereich retten können.

Es ist leicht nachvollziehbar, dass Eisenbahnunfälle, die sich in einem „Mauer-Schlauch“ ereignen, nur wenig Raum zur Eigenrettung und zur Herbeiführung von Rettungspersonal lassen.

Schallschutzmauern in Erfurt

im Bau befindlich: Schallschutzmauern in Erfurt

Wenn Schienenfahrzeuge in diesen Bereichen entgleisen und/oder brennen können schwierige Rettungssituationen entstehen. Der Weg zu Fluchttüren kann in beide Richtungen versperrt sein.

Wenn es nicht schon sehr schwierig ist, für ältere oder gar behinderte Personen sich aus einem havarierten Zug zu befreien, wird der Weg ins Freie durch die Schallschutzmauern stark erschwert oder sogar unmöglich gemacht.

In einer „offenen Betriebssituation“ (also ohne den Mauerbau) könnten diese Personen wesentlich leichter und auf direktem Wege die Gefahrensituation verlassen. Diese „offene Betriebssituation“ ist seit 1835 bewährter Standard bei der Eisenbahn und hat in der Vergangenheit bei Eisenbahnunfällen durch schnelle und ungehinderte Hilfsmaßnahmen vielen Menschen das Leben gerettet.

Von verschlossenen oder verklemmten Fluchttüren soll hier nicht gesprochen werden.