Verbot kann Bahnausbau durch das Wasserschutzgebiet verhindern


Aus aktuellem Anlass möchte Bahnsinn-Bamberg e.V. zur derzeitigen >totalen Funkstille beim Bahnausbau durch Bamberg< auf einige pikante >Fußfesseln< der Stadtverwaltung hinweisen.

Nicht nur die Stadt Bamberg hat wiederholt betont, dass Ziel, Auftrag und Daseinsberechtigung des gesamten Vorhabens darin bestehe, die Bahnfahrzeit zwischen den Knoten Nürnberg und Erfurt im Sinne eines Taktverkehrs auf weniger als 60 Minuten zu reduzieren. Dabei wird stillschweigend in Kauf genommen, dass hierfür die sog. ICE-Sprinter mit 230 km/h, entlang des Hausbahnsteigs, durch den Bamberger Bahnhof rasen müssen.
Sollte nämlich die Fahrzeit unter 60 Minuten nicht erreichbar sein, dann ist auch der Nutzen der Strecke im Personenverkehr in Frage zu stellen.

Diese Aussage ist für Bahnsinn-Bamberg e.V. besonders wichtig, da bereits 2016 das Vorhaben einer autobahnparallelen >Ostumfahrung-Bamberg< auf Basis einer reinen Kostenersparnis in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) aufgenommen wurde und nicht der >Bahnausbau durch Bamberg<, der kostenmäßig wesentlich höher bewertet wurde.

Zwischenzeitlich musste die neue Leitung des >Zentrum-Welterbe-Bamberg< feststellen, dass eine für derartige Großprojekte von der UNESCO geforderte >Welterbe-Verträglichkeits-Prüfung<, nicht vorliegt. Das ist ein schwerwiegendes Ermittlungsdefizit hinsichtlich der abwägungsrelevanten Fakten.

Bemerkenswert ist auch eine Aussage des Bamberger Klima- und Umweltamtes zum Wasserschutzgebiet im Bamberger Stadtwald.
Das Wasserschutzgebiet im Bamberger Stadtwald dient dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Bamberg. Die im Wasserschutzgebiet von den Stadtwerken Bamberg betriebene Trinkwassergewinnungsanlage Stadtwald besteht im Planfeststellungsabschnitt 22 aus der Unteren und der Oberen Fassung. Gemäß Antragsunterlagen soll vor Beginn der Bauarbeiten die Untere Fassung der Wassergewinnungsanlagen stillgelegt werden. Der Ersatz der Brunnen der >Unteren Fassung< mittels eines >Horizontal-Filterbrunnens< muss vor Baubeginn erfolgen, da die Wasserversorgung der Stadt Bamberg während und nach der Bauphase sichergestellt sein muss!
Darüber hinaus wird vom Klima- und Umweltamt ausdrücklich festgestellt, dass die Errichtung oder die Erweiterung von Eisenbahnanlagen im gesamten Wasserschutzgebiet, d.h. in allen Schutzzonen, grundsätzlich verboten ist.
Eine Befreiung hiervon ist nur unter den Voraussetzungen möglich, dass eine Befreiung überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern und strenge Alternativprüfungen ergeben haben, dass das Vorhaben nicht außerhalb des Wasserschutzgebiets in gleicher Weise umgesetzt werden kann.

Doch das Vorhaben >Bahnausbau durch Bamberg< kann auch außerhalb des Wasserschutzgebietes in gleicher Weise umgesetzt werden und zwar sowohl von der im BVWP 2030 genannten >Ostumfahrung-Bamberg< als auch von der >Bahnsinn-Umfahrung< entlang der BAB 73. Damit verbietet sich von selbst jeglicher Bahnausbau durch das Wasserschutzgebiet!
Zudem scheint es im Bannwald des Bamberger Stadtwalds ein größeres geologisches Problem zu geben, dass den Bau des dort vorgesehenen Horizontal-Filterbrunnens nicht nur verzögert - ja sogar die Suche nach einem neuen Brunnen-Standort erforderlich machen könnte - und das kann dauern!

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