Einwendungen von Bahnsinn-Bamberg e.V. zum Planfeststellungsabschnitt Bamberg 22 (PFA 22),
3. Planänderungsverfahren 2023 an die Regierung von Oberfranken


Die im Erörterungstermin am 28.07.2022 im Hegel-Saal der Bamberger Konzert- und Kongresshalle von Bahnsinn - Bamberg erhobene Forderung, das Planfeststellungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22) sofort einzustellen, erhalten wir vollumfänglich aufrecht mit der Begründung, dass es bei der Entscheidungsfindung zum Bahnausbau durch Bamberg erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Stadtspitze, im Stadtrat und auch bei der DB Netz AG gab und dass unsere Variante >Bahnsinn-Umfahrung< ungeprüft abgewählt und somit bei der Erarbeitung einer Empfehlung für den Bahnausbau Bamberg durch das VWI in Stuttgart nicht zugelassen wurde.

Im Protokoll vom Oktober 2022 zum Erörterungstermin am 28.07.2022 wird zwar dem Vorwurf der Nichtprüfung der Variante >Bahnsinn-Umfahrung< widersprochen und das Gegenteil behauptet. Doch hier hat man offenbar etwas verwechselt!

Zur Klarstellung!
Bei der im >Abschließenden Variantenvergleich< vom 30.9.2020 dargestellten Variante >Ostumfahrung-Bamberg< handelt es sich nicht um die >Bahnsinn-Umfahrung<, sondern um den Alternativvorschlag der Bahn zum Bahnausbau durch Bamberg, den bereits Herr Klaus-Dieter Josel Ende 2012 dem >Koordinierungskreis Bahnausbau Bamberg< vorstellte und die großen Vorteile einer Umfahrungslösung propagierte, die dann folgerichtig 4 Jahre später (im März 2016) vom Bundesverkehrsministerium im BVWP 2030 als die beste Lösung für Bamberg deklariert wurde.

Zur Erinnerung und zur Unterscheidung:
Die Bahnsinn-Umfahrung führt entlang der BAB 73 mit Ausfädelung im Norden von Strullendorf und Wiedereinfädelung in einen Betriebsbahnhof in Höhe von Kemmern und einem Abzweig nördlich von Hallstadt hin zum Gleisdreieck (Alleinstellungsmerkmal). Sie würde zum einen den gesamten Durchgangs-Güterverkehr aus der Stadt an die Umfahrung bringen und zum anderen auch die Umfahrung des ICE-Sprinters ermöglichen. Des Weiteren zeichnet sie sich in der Innenstadt durch einen wesentlich geringeren Flächenbedarf und geringere Lärmemissionen aus und es gäbe weniger Probleme für unseren eigenen und zahlreichen anderen Gewerbebetriebe in Bamberg.

Der nächste Schildbürger Streich, der die Zusammenarbeit der DB Netz AG und der Stadt Bamberg, gegen den Willen der Bürger dokumentiert, ist der sog. Doppel-Kreisel als Ersatz für die Geisfelder-Straßenunterführung. Auf Empfehlung des Bamberger Bausenats stimmte der Bamberger Stadtrat für die >Doppelkreiselvariante mit Unterführungsverlegung um 75 Meter nach Süden<. Die DB Netz AG hat das Begehren der Stadt ohne Wenn und Aber in die Planungsunterlagen zum 3.Planänderungsverfahren aufgenommen und dafür ihren geplanten Neubau der Geisfelder-Straßenunterführung ersatzlos gestrichen.

Man hätte annehmen können, dass der einhellige Protest in der Bamberger-Wunderburg gegen den Bau des Doppel-Kreisels auch in Erfurt Gehör finden wird, denn die Stadt Bamberg hat sich wieder einmal gegen den Bürgerwillen entschieden und damit das von OB Starke hochgelobte Demokratieverständnis ad absurdum führte.
Auch der angeblich von der DB Netz AG geforderte Nachweis, den die Stadt Bamberg erbringen muss, dass sämtliche proklamierte Fahrbeziehungen möglich sind und dass durch die Doppel-Kreisel-Variante auch eine verkehrssichere, regelkonforme Verkehrsanlage gestaltet werden kann, die die verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt - vor allem, dass auch die Schulkinder gefahrlos ihre Wunderburg-Schule erreichen können - wurde bis dato nicht erbracht. Was gänzlich fehlt ist die Machbarkeitsstudie (detaillierte Planungsunterlagen, Gesamtkosten, Bauzeit etc.).

Das Lügenmärchen der Stadtspitze, dass der ICE-Halt in Bamberg gefährdet ist und die Güterzüge durch Bamberg fahren werden - sollte es zu einer Ostumfahrung-Bamberg kommen - und die gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Entscheidungsfindung zum Bahnausbau durch Bamberg, können gar nicht oft genug an den Pranger gestellt werden. Hierzu gehört vor allem die Abwahl jeglicher Variante zur Ostumfahrung durch den Bamberger Stadtrat am 27.04.2016 und damit verbunden auch die Abwahl der >Ostumfahrung-Bamberg< der Bahn. Hiergegen hätte die DB AG einsprechen müssen, denn es kann doch nicht sein, dass ein paar unbedeutende Stadträte in Bamberg eine mit vordringlichem Bedarf versehene Variante im BVWP 2030, nämlich die >Ostumfahrung-Bamberg<, einfach abwählen können.

Vom Stadtratsbeschluss betroffen war auch die >Bahnsinn-Umfahrung<, die damit elegant und ungeprüft abgewählt und später auch noch von Teilnahme an der finalen Variantenbewertung durch das VWI in Stuttgart ausgeschlossen werden konnte.

Doch dies alles ist kein Zufall, denn die Vorgehensweise war so beabsichtigt und gehörte zu den sogenannten >getroffenen Vereinbarungen< zwischen der Stadtspitze und der DB AG, da sich bereits 2014 die DB AG für die Weiterführung der Planungen der Durchfahrungsvariante ausgesprochen hat.

Bahnsinn-Bamberg e.V. hat sich deshalb entschlossen, die Bewertungskriterien der VWI-Empfehlung anzuwenden, um die >Bahnsinn-Umfahrung< eigenständig zu bewerten. Dies ist ohne weiteres möglich, denn die Bewertungskriterien der VWI-Empfehlung sind überaus detailliert und transparent beschrieben. Sie sind auch von sachkundigen >Außenstehenden< nutzbar.

Unsere Bewertung hat ergeben: Die Bahnsinn-Umfahrung erreicht 413 Punkte. Damit ist sie klar die Punktbeste und liegt weit vor der als Nummer 1 vom VWI mit 354 Punkten bewerteten >Ebenerdigen Durchfahrung< (Bahnausbaus durch Bamberg). Siehe hierzu auch unseren Artikel unter AKTUELL: Die verstoßene Variante als Punktbeste!

Die Bewertung erfolgte gemäß dem in der VWI-Empfehlung vorgegebenen Bewertungschema für insgesamt 52 Unterkriterien. Jedes Kriterium wurde mit einer gewichteten Punktzahl versehen. Die 52 Untergruppen sind in 5 Gruppen, den sog. Kategorien, zusammengefasst. Selbstverständlich hat Bahnsinn ihre Bewertung den Stadtverantwortlichen zur Überprüfung vorgelegt und auch um Weiterleitung zur Prüfung durch das VWI in Stuttgart gebeten mit der Bitte um Stellungnahme.

Doch bitte festhalten - denn jetzt kommt es Knüppeldick - nämlich die Stellungnahme des OB Starke an den stellv. Vors. von Bahnsinn-Bamberg e.V., Herrn Herbert R. Meyer!

OB Starke schreibt hier u. a.: Zu keinem Zeitpunkt hingegen hat jemals die Absicht bestanden, eine vollumfängliche Bewertung der Bahnsinn-Variante durch das VWI vornehmen zu lassen. Dies hätte auch in ausdrücklichem Widerspruch zur Beschlusslage des Stadtrates gestanden.

Bleibt noch festzustellen, dass es sich beim Bahnausbau durch Bamberg nicht um die hochgepriesene Jahrhundertbaumaßnahme mit einstündigem ICE-Systemhalt handelt, sondern um die größtmögliche Instandsetzungsmaßnahme des Jahrhunderts, da man seit Jahrzehnten die Bahn-Infrastruktur und die Kunstbauten hat verrotten lassen und nun kurz vor einem Bahn-Infarkt steht.
Der Gipfel aber ist, dass man für die Durchfahrt des ICE-Sprinters zwei neue Gleise baut um diesen dann mit 230km/h durch den Bamberger Bahnhof, vorbei am Hausbahnsteig (Gleis 2 im neuen Spurplan), hinter 3m hohen Gefahrenschutzmauern, fahren zu lassen und obendrein in den Nachtstunden, mit hohen Geschwindigkeiten, die Güterzüge. Welch ein Irrsinn!

Bahnsinn-Bamberg e.V. fordert auch im Rahmen des 3. Planänderungsverfahrens die sofortige Einstellung des bisherigen Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt PFA 22 und die neue Planfeststellung für diesen Abschnitt.

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